Förderungen

Photovoltaikanlagen werden in Deutschland mit verschiedenen Programmen gefördert. Neben der klassischen Einspeisevergütung die der Netzbetreiber für nicht selbstgenutzten Strom zahlt, unterstützt die KfW bei der Finanzierung von PV-Anlagen durch günstige Kredite und Tilgungszuschüsse.

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine Förderung, die staatlich festgelegt und garantiert wird. Sie wird für das Einspeisen von Strom aus regenerativen Energien gezahlt.

In dem vom Bundestag verabschiedeten EEG-Gesetz wird die Einspeisevergütung neu installierter Photovoltaikanlagen geregelt.

Die Vergütung ist abhängig von der Art der Anlage, der Anlagengröße und des Inbetriebnahmezeitpunkts. Gezahlt wird die Einspeisevergütung immer für 20 Jahre plus Restmonate bis zum jeweiligen Jahresende.

 

KfW 270 - Programm Erneuerbare Energien "Standard"

Die KfW unterstützt die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen in Deutschland mithilfe von günstigen Krediten. Darin eingeschlossen sind die zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation.

In diesem Programm gibt es keinen Standardzinssatz. Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.

Die maximale Kredithöhte beträgt 150 Mio. Euro je Vorhaben. Es können 100 % der Investitionskosten angesetzt werden, wobei eine 100 %-ige Auszahlung erfolgt. Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.

Förderung Sachsen "Energie und Speicher"

Die Sächsische Aufbaubank fördert:

die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen

  • auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden oder auf offenen Parkplätzen (Aufdach, Fassade, Freifläche) 
  • deren Bruttoleistung nach Umsetzung des Fördervorhabens mehr als 30 kW peak bis einschließlich 1MWp beträgt

den Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler Speicher

  • für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie (Stromspeicher, Quartierspeicher und Nachrüstsätze)
  • mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelt, wieder aufladbar, ortsfest
  • die jeweils mit einer Photovoltaikanlage von mehr als 30 kW peak bis einschließlich 1MWp gekoppelt werden

>>alle weiteren Infos finden Sie auf der Seite der SAB<<

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